Betriebliche Gesundheitsförderung – steuerfrei:
Wann ist das sinnvoll für Ihr Unternehmen?
Gesunde und zufriedene Mitarbeiter sind das wertvollste Kapital eines Unternehmens. Daher ist die steuerfreie betriebliche Gesundheitsförderung (BGM) für viele Unternehmen interessant. Sie fragen sich: Wie kann ich Maßnahmen und Kurse zur Gesundheitsförderung nicht nur steuer- und sozialversicherungsfrei, sondern vor allem auch sinnvoll und effizient einsetzen und dafür sorgen, dass möglichst viele Mitarbeiter von den Kursen profitieren können?
In unserem Blogartikel beleuchten wir diese essenzielle Thematik im Detail und geben Ihnen wichtige Tipps, wie Sie aus BGM das Beste für Ihre Mitarbeitenden herausholen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr kann ein Arbeitgeber steuerfrei und sozialversicherungsfrei in Maßnahmen zur Gesundheitsförderung investieren.
- Diese Maßnahmen umfassen einerseits Präventionskurse, andererseits Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung und müssen in der Regel von einer Krankenkasse zertifiziert worden sein.
- Ob die steuerfreie betriebliche Gesundheitsförderung sinnvoll ist und bei den Mitarbeitern Anklang findet, hängt stark von der individuellen Situation des Unternehmens und den Bedürfnissen der Mitarbeitenden ab.
von Boris Wahl
Inhaltsverzeichnis
01 | Was bedeutet betriebliche Gesundheitsförderung (BGM)?
02 | Welche Voraussetzungen müssen für die Steuerbegünstigung erfüllt sein?
03 | Beispiele für zertifizierte Präventionskurse
04 | Wie finde ich einen Präventionskurs?
05 | Wie kann ich einen Präventionskurs zertifizieren lassen?
06 | Alternativen zur Zertifizierung
07 | Steuerfreier Gesundheitsbonus bei eigenbetrieblichem Interesse
Steuerfreie betriebliche Gesundheitsmaßnahmen (BGM): Was bedeutet das?
Betriebliche Gesundheitsförderung bedeutet, dass ein Unternehmen versucht, gesündere Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Mitarbeiter dabei unterstützt, einen gesünderen Lebensstil zu führen. Für solche Maßnahmen kann der Arbeitgeber pro Mitarbeiter und Jahr einen steuerfreien Betrag (sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei) ausgeben. BGM beinhaltet:
- Hilfe bei der Bewältigung von Stress und Stärkung der eigenen Fähigkeiten (Ressourcenstärkung).
- Angebote zur Bewegung während der Arbeit, wie beispielsweise Pausen für körperliche Aktivitäten („bewegungsförderliches Arbeiten“).
- Förderung einer gesunden Ernährung am Arbeitsplatz.
- Maßnahmen zur Vermeidung von ungesunden Verhaltensweisen, wie Sucht, unter den Mitarbeitern (Suchtprävention).
Gesundheitsbonus bis zu 600 Euro im Jahr durch Arbeitgeber möglich
Das Bundesministerium für Gesundheit unterstützt Arbeitgeber dabei, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu fördern, indem es ihnen steuerliche Vorteile gewährt. Das bedeutet, dass Arbeitgeber bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und pro Jahr ausgeben können, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu verbessern, ohne Steuern und Sozialversicherungsabgaben darauf zu zahlen – natürlich zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (eine Entgeltumwandlung oder Anrechnung auf den Arbeitslohn ist ausgeschlossen). Diese Förderung ist somit Bestandteil eines betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses.
Das Geld kann für Maßnahmen verwendet werden, die dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu reduzieren und die Gesundheit zu fördern. Diese Maßnahmen müssen bestimmten Qualitätsanforderungen entsprechen. In der Regel müssen diese Kurse und Maßnahmen, meist Präventionskurse, von einer Krankenkasse zertifiziert worden sein.
Welche Voraussetzungen müssen für die Steuerbegünstigung der betrieblichen Gesundheitsförderung erfüllt sein?
© Clickben
Gefördert werden können Maßnahmen, die den Anforderungen der §§ 20 SGB V und 20b SGB V genügen. Welche Maßnahmen darunter fallen, können Sie dem Präventionsleitfaden des GKV-Spitzenverbandes entnehmen. Die Umsetzungshilfe des BMF enthält ebenfalls hilfreiche Informationen zu den begünstigten Maßnahmen. Im Zweifelsfall hilft Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt weiter. Generell gibt es für Unternehmen zwei interessante Regelungen zur steuerfreien Gesundheitsförderung der Mitarbeiter:
1. Möglichkeit: Kurse zur individuellen verhaltensbezogenen Primärpävention (Präventionskurse)
Die Primärprävention gemäß § 20 des Sozialgesetzbuchs V umfasst Maßnahmen, die darauf abzielen, die allgemeine Gesundheit des Mitarbeiters zu fördern. Hierzu gehören beispielsweise Kurse zur Förderung gesunder Ernährung und Ernährungsberatung, um Mangel- und Fehlernährung zu vermeiden und Übergewicht zu reduzieren.
Des Weiteren gehören Maßnahmen zur Stressvermeidung dazu, um individuelle Fähigkeiten zur Bewältigung von Belastungen zu fördern und stressbedingte Gesundheitsrisiken zu verhindern. Schließlich zählen auch gesundheitsorientierte Bewegungsmaßnahmen zur Primärprävention, um Bewegungsmangel zu reduzieren und spezielle gesundheitliche Risiken durch verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme vorzubeugen und zu mindern.
Besonders reizvoll an den Präventionskursen ist, dass sie von vielen Krankenkassen bezuschusst oder sogar ganz erstattet werden. Das bedeutet, Sie als Arbeitgeber müssen Ihren Mitarbeitern wenn überhaupt lediglich einen Zuschuss zu dem Kurs bezahlen – und den wiederum müssen Sie nicht versteuern.
Bewegung
Ernährung
Stressbewältigung
Suchtmittel
2. Möglichkeit: betriebliche Gesundheitsförderung
Die betriebliche Gesundheitsförderung ist gesetzlich in den Paragraphen 20b und 20c des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) geregelt und verfolgt das Ziel, die Gesundheit der Arbeitnehmer speziell in Bezug auf den Arbeitsplatz zu verbessern. Viele Maßnahmen hiervon werden ebenfalls von Krankenkassen bezuschusst bzw. angeboten.
Zu den verschiedenen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung gehören beispielsweise Kurse zur Stressbewältigung und Entspannung, die darauf abzielen, die individuellen Fähigkeiten zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz zu fördern. Ebenso werden Führungskräftetrainings zur Konfliktbewältigung angeboten, um den Umgang mit Mobbing zu verbessern und eine gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung zu unterstützen.
Des Weiteren werden Seminare zur Einschränkung des Suchtmittelkonsums angeboten, wie beispielsweise Raucherentwöhnungskurse. Eine weitere Maßnahme betrifft die Einführung von gesunder Kantinenkost, die sich an Ernährungsrichtlinien orientiert. Diese Maßnahme beinhaltet auch Schulungen des Küchenpersonals und die Durchführung von Informations- und Motivierungskampagnen, um die Mitarbeiter für gesunde Ernährung zu sensibilisieren.
Zusätzlich werden Informationen im Bereich arbeitsbedingter körperlicher Belastung angeboten. Dazu gehören Seminare zum sicheren Heben und Transportieren von Lasten sowie Rückenschulungen für Mitarbeiter, die an Bildschirmarbeitsplätzen arbeiten.
Welche Maßnahmen sind die richtigen für Ihre Mitarbeiter?
Für wen gilt die Begünstigung?
Begünstigte der Regelung sind all diejenigen, die von der steuerfreien betrieblichen Gesundheitsförderung profitieren können. Laut § 3 Nr. 34 EStG sind dies alle Arbeitnehmer, einschließlich Geringverdiener und Gesellschafter-Geschäftsführer. Von der Regelung nicht erfasst werden dagegen Steuerpflichtige mit anderen Einkunftsarten, z.B. Menschen mit Vergütungen bei Werkverträgen oder Altersbezügen aus einem früheren Arbeitsverhältnis.
Beispiele für Präventionskurse: Diese Angebote bleiben als Gesundheitsbonus vom Arbeitgeber steuerfrei
Zunächst einmal kann der Präventionskurs sowohl außerhalb des Firmengeländes durch einen externen Anbieter als auch auf dem Firmengelände durch einen internen Anbieter stattfinden. Das bedeutet, Präventionskurse außer Haus werden ebenfalls bezuschusst. Wichtig ist nur, dass er von der Krankenkasse als Kurs zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention zertifiziert wurde oder mit einem bereits zertifizierten Kurs nachweisbar identisch ist. Beispiele für solche Maßnahmen sind:
1. Ergonomie-Schulungen:
Diese Kurse vermitteln den Mitarbeitern Kenntnisse darüber, wie sie ihren Arbeitsplatz ergonomisch gestalten können, um Muskel-Skelett-Erkrankungen und Verletzungen zu vermeiden.
2. Rückenschulungen:
Diese Kurse konzentrieren sich auf die richtige Haltung und Bewegungen, um Rückenprobleme zu verhindern, insbesondere bei Tätigkeiten, die viel Sitzen oder Heben erfordern.
3. Erste-Hilfe-Kurse:
Mitarbeiter werden in Erster Hilfe ausgebildet, um bei Notfällen am Arbeitsplatz schnell und effektiv reagieren zu können.
4. Mental Health Workshops:
Diese Kurse bieten Strategien zur Stressbewältigung, zur Förderung der psychischen Gesundheit und zur Bewältigung von Arbeitsdruck und Belastungen.
5. Raucherentwöhnung:
Kurse, die Rauchern helfen, mit dem Rauchen aufzuhören und somit die Gesundheit der Mitarbeiter fördern.
6. Gesunde Ernährung: Schulungen zur Förderung einer ausgewogenen Ernährung am Arbeitsplatz, um die Energie und Produktivität zu steigern.
7. Fitnesskurse:
Diese können Fitnesstraining, Yoga oder andere körperliche Aktivitäten beinhalten, um die körperliche Gesundheit zu fördern.
8. Schlafmanagement:
Kurse zur Verbesserung der Schlafqualität und zur Bewältigung von Schlafproblemen, um die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu steigern.
9. Suchtmittelprävention:
Aufklärung über die Risiken des Suchtmittelkonsums und Hilfestellung bei Suchtproblemen.
10. Konfliktmanagement:
Schulungen zur Förderung von effektiven Kommunikations- und Konfliktlösungsfähigkeiten am Arbeitsplatz, um das Arbeitsklima zu verbessern.
Einige Maßnahmen sind von den BGM ausgeschlossen – beispielsweise Kurse, die ausschließlich zum Erlernen einer Sportart dienen und weniger auf Prävention abzielen. Mitgliedschaften in Fitnessstudios oder in Sportvereinen können nur vom Arbeitgeber steuerfrei bezuschusst werden, wenn sehr spezielle Bedingungen erfüllt sind. Welche Angebote vom steuerfreien Zuschuss im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung ausgeschlossen sind, können sie in diesem ausführlichen Artikel unter dem Abschnitt „Gesundheitsförderung: vom Freibetrag ausgeschlossene Angebote“ nachlesen.
Wie kann ich als Arbeitgeber einen zertifizierten Präventionskurs finden?
Ansprechpartner für die Umsetzung der Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung können sowohl die Sozialversicherungsträger (insbesondere die Krankenkassen) als auch private Dienstleister (Gesundheitszentren, Ernährungsberater, Institute für betriebliche Gesundheitsförderung etc.) sein.
So gehen Sie vor, um einen zertifizierten Präventionskurs durch eine Krankenkasse zu finden:
- Finden Sie einen qualifizierten Kursanbieter, der von Krankenkassen zertifizierte Präventionskurse anbietet.
- Vereinbaren Sie eine Zusammenarbeit mit dem Anbieter.
- Achten Sie darauf, dass die Kurse den Qualitätsstandards entsprechen.
- Der Anbieter kümmert sich um die Registrierung und Zertifizierung der Kurse bei den Krankenkassen oder der Zentralen Prüfstelle Prävention.
Wie kann ich als Kursanbieter meinen Präventionskurs zertifizieren lassen?
Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 34 EStG erfasst zum einen zertifizierte Leistungen der individuellen verhaltensbezogenen Prävention. Die Zertifizierung erfolgt in der Regel durch eine Krankenkasse. Die Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen bedient sich dabei der „Zentrale Prüfstelle Prävention“. Auf deren Homepage beantragen Sie ganz einfach Kursanbieter einmalig die Zertifizierung Ihren Präventionskurs.
Es werden Maßnahmen gefördert, die hinsichtlich der Qualität, Zweckbindung Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20, 20b Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch (SGB V) genügen. Wenn ein Kurs alle Prüfkriterien erfüllt, wird das Prüfsiegel in einem der vier Handlungsfeldern vergeben:
- Bewegung,
- Ernährung,
- Stressbewältigung / Entspannung oder
- Suchtmittelkonsum.
Die Alternative zur Zertifizierung: Voraussetzungen für gleichgestellte Präventionskurse ohne Zertifizierungsmöglichkeit
Nach § 3 Nr. 34 EStG gilt: Gesundheitskurse, die speziell vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter angeboten werden, können nicht von der Krankenkasse zertifiziert werden – jedoch können sie unter bestimmten Bedingungen steuerlich begünstigt werden. Nämlich dann, wenn sie identisch bzw. vergleichbar mit einem bereits zertifizierten Präventionskurs sind (daher der Name „gleichgestellte Präventionskurse“). Wichtig ist, dass die Kurse den Anforderungen des § 20 SGB V genügen und sie im Auftrag des Arbeitgebers bzw. als Leistungen des Arbeitgebers allein für dessen Beschäftigte durchgeführt werden, sowie vom Leistungsanbieter nicht mit demselben Konzept auch für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden.
Was gibt es bei der Teilnahme am Präventionskurs zu beachten?
Wichtig ist ein Nachweis, dass die Mitarbeiter an dem Präventionskurs zur betrieblichen Gesundheitsförderung teilgenommen haben. Diese Teilnahmebescheinigung ermöglicht es einerseits dem Arbeitgeber, die Teilnahme seines Mitarbeiters oder seiner Mitarbeiterin an dem Kurs schriftlich nachzuweisen, und zum anderen den Mitarbeitenden, ihr Geld zurückzuerhalten, falls sie in finanziellen Vorschuss gegangen sind und den Kurs zunächst selbst bezahlt haben.
Wichtig für den Arbeitgeber ist, dass die Teilnahmebescheinigung des Mitarbeiters an dem Kurs zur betrieblichen Gesundheitsförderung zusammen mit einer Erklärung oder Bescheinigung der Krankenkasse als Beleg zum Lohnkonto gegeben wird. Weitere Informationen finden sie auf dieser ausführlichen Website unter dem Abschnitt „Betriebliche Gesundheitsförderung: Voraussetzung für die Begünstigung“.
Präventionskurse sicher und stressfrei ins eigene Unternehmen integrieren
Unternehmen aufgepasst: Der steuerfreie Gesundheitsbonus bei überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers
Fällt eine Maßnahme zur betrieblichen Gesundheitsförderung unter das sogenannte eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers, können Sie als Arbeitgeber diese Maßnahme sogar komplett steuerfrei finanzieren – hier fällt die 600 Euro Grenze also weg.
Beispiele für Maßnahmen im eigenbetrieblichen Interesse sind die Bereitstellung von Aufenthalts- und Erholungsräumen, Sport- und Übungsgeräten, Förderung von Mannschaftssportarten, Gesundheitsvorsorge, Arbeitsplatzverbesserungen, Gesundheitsberatung, betriebliches Eingliederungsmanagement und die Bereitstellung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen auf ärztliche Anordnung.
Diese Leistungen sind in solchen Fällen steuerfrei, da sie in erster Linie dem betrieblichen Interesse dienen, aber natürlich insofern, als sie Mitarbeiterbenefits darstellen. Eine ausführliche Auflistung der Beispiele finden sie in diesem Artikel zur betrieblichen Gesundheitsförderung unter dem Abschnitt „Überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers: steuerfrei“.
Bei Fragen: Anrufungsauskunft beim Finanzamt oder der zuständigen IHK einholen
Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK. Welche IHK für Ihr Unternehmen zuständig ist, können Sie einfach mit dem IHK-Finder herausfinden. Außerdem können Sie sich auch an Ihr örtliches Finanzamt wenden.
Wann sind steuerfreie betriebliche Gesundheitsmaßnahmen für Ihr Unternehmen sinnvoll?
Betriebliche Gesundheitsmaßnahmen (BGM) sind ein wichtiger Bestandteil der Mitarbeiterfürsorge und können zur Steigerung der Produktivität sowie zur Senkung der Krankheitskosten beitragen. Doch oft wirkt BGM verstaubt und erfüllt nicht seine erhofften Ziele. In vielen Unternehmen ist es an Krankenkassen gebunden und wird nur halbherzig umgesetzt. Im Folgenden werden wir die Schwierigkeiten und Herausforderungen der betrieblichen Gesundheitsförderung beleuchten und Lösungsansätze vorstellen, um BGM effektiver und individueller zu gestalten.
Das Problem der „falschen Zielgruppe“
Häufig wird in Unternehmen das Problem beobachtet, dass BGM-Maßnahmen nicht die richtige Zielgruppe ansprechen. Gesunde Ernährungskurse und Sportangebote werden oft von denjenigen wahrgenommen, die sich bereits gesund ernähren und sportlich aktiv sind. Stattdessen müssten genau diejenigen davon angesprochen werden, die solche Routinen noch nicht in ihren Alltag eingebaut haben.
Ein Benefit kann erst dann als solcher betrachtet werden, wenn mindestens 60 % der Belegschaft begeistert sind, während 30 % die Maßnahme akzeptieren und höchstens 10 % ablehnend reagieren. Die Devise lautet also: Weniger, aber zielgerichteter handeln, um den Großteil der Mitarbeiter zu erreichen.
Individuell konzipierte BGM-Maßnahmen
Ein Schlüssel zum Erfolg in der betrieblichen Gesundheitsförderung liegt in der individuellen Konzeption der Maßnahmen. „Nicht von der Stange kaufen“ ist die Maxime. So können beispielsweise Präventions- und Vorsorgeuntersuchungen in vielen Fällen sinnvoller sein als Massenkurse. Mitarbeiter, die hauptsächlich im Homeoffice arbeiten und viel Bildschirmarbeit leisten, könnten von Augenchecks, Arbeitsplatzüberprüfungen und Arbeitsplatzbrillen profitieren während Mitarbeiter, die körperliche Arbeit leisten, stärker von Bewegungs- und Massageangeboten profitieren könnten.
Die Rolle privater Anbieter
Die betriebliche Gesundheitsförderung ist nicht zwangsläufig an direkte Angebote der Krankenkassen gebunden. Private Anbieter können oft bessere Lösungen bieten. Diese Unternehmen sind zertifiziert und bieten maßgeschneiderte Programme an. Im Vergleich zu Krankenkassen können private Anbieter flexiblere und effektivere Lösungen bieten. Es lohnt sich also, ausführlich und über die Angebote der Krankenkassen hinaus nach passenden Kurs- und Präventionsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter zu recherchieren.
Prävention als sinnvolle Maßnahme
Prävention ist ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Gesundheitsförderung. Vorsorgeuntersuchungen, wie beispielsweise Hautkrebsscreenings, können frühzeitig Probleme erkennen und zur Gesundheitsförderung beitragen. Unternehmen sollten verstärkt auf präventive Maßnahmen setzen, um langfristig gesunde und leistungsfähige Mitarbeiter zu gewährleisten.
Präventionskurse als Mitarbeiterbenefits sehen – Fazit von ClickBen
Betriebliche Gesundheitsförderung sollte nicht nur auf dem Papier existieren, sondern individuell und effektiv umgesetzt werden. Es ist entscheidend, die Bedürfnisse der Mitarbeiter zu berücksichtigen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Private Anbieter können hier eine wertvolle Rolle spielen, indem sie flexible und zertifizierte Programme anbieten. Prävention sollte einen zentralen Platz in der betrieblichen Gesundheitsförderung einnehmen, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter langfristig zu erhalten.
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGM) und Benefits werden in vielen Unternehmen häufig getrennt organisiert. Dieser Umstand kann dazu führen, dass die Potenziale der Gesundheitsförderung nicht voll ausgeschöpft werden. Eine sinnvolle Lösung besteht darin, BGM aus seiner verstaubten Nische zu befreien und in die Welt der Benefits zu integrieren. Auf diese Weise können Arbeitgeber sicherstellen, dass die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter als integraler Bestandteil des Arbeitsumfelds betrachtet werden.
Eine ganzheitliche Herangehensweise, bei der BGM und Benefits Hand in Hand gehen, ist der Schlüssel zu einer gesunden, motivierten und leistungsfähigen Belegschaft. Unternehmen, die diesen Weg einschlagen, werden nicht nur von einer gesteigerten Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung profitieren, sondern auch langfristig erfolgreich sein.
Wie können Sie aus BGM das Beste für Ihre Mitarbeiter herausholen?
Wir beraten Sie ausführlich!
Welche Möglichkeiten zur betrieblichen Gesundheitsförderung gibt es noch?
In Bezug auf betriebliche Gesundheitsförderung eröffnen sich verschiedene Möglichkeiten, die über die klassischen zertifizierten Kurse hinausgehen. Eine innovative Option ist die Einführung von individuellen Gesundheitsbudgets für Mitarbeiter. Dabei erhält jeder Angestellte die Möglichkeit, aus einem vielfältigen „Blumenstrauß“ an Angeboten das Passende für seine individuellen Bedürfnisse auszuwählen. Um das Spektrum zu erweitern, kann beispielsweise ein Mitarbeiter, der keinen Nutzen aus einem steuerfreien 100 €-Angebot zieht, stattdessen ein steuerpflichtiges 50 €-Angebot in Anspruch nehmen.
Eine weitere effiziente Maßnahme ist die Nutzung von Online-Plattformen wie ClickBen. Diese automatisiert die jährliche Abrechnung des steuerfreien Budgets, sodass die manuelle Prüfung durch die HR-Abteilung entfallen kann. Diese innovative Herangehensweise kann dazu beitragen, dass Arbeitgeber Benefits nicht mehr scheuen, insbesondere wenn die Vorteile einer solchen Plattform klar präsentiert werden.