Ein Fitnessstudio am Arbeitsplatz ist eine gute Möglichkeit, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter sowie die Bindung an das Unternehmen zu stärken. In Zeiten von hohen Anzahlen an Krankheitsfehltagen und mehr Home- oder Hybrid-Office kann ein Fitnessangebot zur Lebensqualität und Motivation beitragen, ins Büro zu kommen und gerne zu arbeiten. Wie Sie das aufsetzen können, darum geht es in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fitnessstudios und andere Arten der Gesundheitsförderung sind ein wertvolles Angebot, um die Mitarbeiterbindung zu stärken und gleichzeitig Krankheitsausfällen vorzubeugen. Das wiederum stärkt die Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens und spart Personalkosten.
  • Sie können entweder ein eigenes Fitnessstudio anbieten oder Partnerschaften mit externen Anbietern eingehen. Achten Sie dabei darauf, weder zu viel noch zu wenig Kosten zu übernehmen: Wenn das Angebot zu günstig ist, nehmen Mitarbeiter es nicht ernst, wenn es zu teuer ist, können viele sich die Gebühr nicht leisten. Etwa 15 Euro im Monat ist ein guter Mittelwert, um viel Beteiligung zu ermutigen.
  • Sie können die Mitgliedschaft bei Fitnessstudios steuerfrei anbieten, wenn Sie den Ausgabe als Sachbezug anmelden: Dann können Sie bis zu 50 Euro im Monat steuerfrei ausgeben.
  • Die Verwaltung und steuerliche Übersicht zu Fitnessstudios und anderer Gesundheitsförderung ist mit einem digitalen Benefit-Portal leichter und zugleich individuell anpassbar. ClickBen hilft Ihnen gerne, diese und andere Benefits aufzusetzen – Stellen Sie dazu eine kostenlose und unverbindliche Anfrage.

Warum Fitnessstudios?

Es ist kein Geheimnis, dass die Anzahl der Krankheitstage pro Arbeitnehmer in den letzten Jahren zugenommen hat: Laut AOK sind es in den Jahren von 2022-2024 im Schnitt 24 Fehltage pro Arbeitnehmer gewesen – das sind 5 Tage mehr als in den Jahren von 2012-2021, Tendenz steigend. Ebenso beunruhigend: Unter den 24 Fehltagen sind im Schnitt 4 Tage auf psychische Ursachen zurückzuführen, was im Vergleich zu 2,5 Fehltagen im Jahr 2012 ein deutlicher Anstieg ist.

Diese Fehltage sind nicht nur eine Belastung für den Arbeitnehmer, sondern auch für den Betrieb: Schätzungen zufolge kostet jeder ausfallende Mitarbeiter seinem Arbeitgeber zwischen 250 und 400 € – pro Tag. Das liegt daran, dass die Arbeitsleistung fehlt, während das Gehalt und Lohnnebenkosten weiter gezahlt werden. Und wenn ein Mitarbeiter ganz ausfällt, sind die Personalkosten für die Rekrutierung und Einarbeitung eines Ersatzes auch nicht zu vernachlässigen.

Durchdenken aller Risiken, Vorteile und Kosten.

Fitnessstudios und andere Formen der betrieblichen Gesundheitsförderung sind zwar kein Ersatz für Psychotherapeuten oder andere Fachärzte, aber sie können präventiv dazu beitragen, dass weniger Leute krank werden. Denn sie tragen zur körperlichen und emotionalen Gesundheit bei, wie auch zu sozialer Verbindung mit Kollegen: Sport fördert Teamgeist und Kondition, Ernährungsberatung kann das Risiko bestimmter Krankheiten senken, Schlaf- und Stressmanagement über Atemübungen (Workshops, Apps…) stärkt psychische Resilienz, usw. All das kann als Ausgleich zum Arbeitsalltag beitragen, psychischen Stress und Einsamkeit entgegenwirken, und die Motivation steigern, im Betrieb zu arbeiten.

ClickBen Magazin, Massage: Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber, Therapeut

Eigenes Fitnessstudio vs. externe Fitnessstudios

Es gibt die Möglichkeit, Partnerschaften mit einem externen Fitnessstudio zu schließen und eine monatliche Mitgliedschaft dort anzubieten. Allerdings hat das den Nachteil, dass das Angebot nicht immer sehr flexibel ist. Zudem ist die Erfahrung, dass Arbeitnehmer tendenziell Angebote zur Gesundheitsförderung nicht in Anspruch nehmen, wenn sie zu pauschal sind und nicht anpassbar an die Bedürfnisse des Mitarbeiters.

Sie können beispielsweise ein eigenes Studio eröffnen und ein paar Trainer, Ernährungsberater etc. anstellen. Das hat den Vorteil, dass Sie direkt Einfluss auf die Qualität des Angebots haben und auf Feedback der Angestellten hin neue Kurse oder Geräte einbringen können. Aber wenn Sie ein relativ kleiner Betrieb sind, könnte dieser Aufwand zu teuer sein. Da sind Anbieter wie der Urban Sport Club eine gute Alternative: Es handelt sich hier um einen Zusammenschluss aus verschiedenen Sport- und Wellnessangeboten, den Sie mit einem bestimmten Monatsbeitrag Ihren Angestellten zur Verfügung stellen können. Damit kann der Mitarbeiter sich flexibel die Angebote aussuchen, die ihm gefallen und in seiner Nähe sind, seinem Budget entsprechen usw.

Kosten und Steuern

Das Angebot eines Fitnessstudios ist, wie auch andere Benefits für Mitarbeitende, mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Das bedeutet, dass Sie entweder gar keine Steuern oder nur geringe Steuern auf diese Ausgaben zahlen müssen, sodass der Arbeitnehmer mehr Leistungen empfängt als bei einer vergleichbaren Gehaltserhöhung. Sie haben zwei Möglichkeiten, wie Sie die Kosten des Fitnessstudios steuerlich geltend machen können:

1. Sachbezug
Der Arbeitgeber kann pro Angestellten bis zu 50 Euro im Monat (600 Euro im Jahr) steuerfrei als Freibetrag zahlen. Diese Steuerfreigrenze gilt für alle Benefits zusammen, nicht pro Zuwendung im Einzelnen. Sie können also z. B. 30 Euro für die Fitnessstudio Mitgliedschaft und 20 Euro für einen Einkaufsgutschein etc. anbieten, aber nicht 50 Euro fürs Fitnessstudio und nochmal 50 € für andere Angebote.

Damit die Zuwendung als „Sachbezug“ gilt, muss sie nach § 3 Nr. 34 EStG. „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden.

Durchdenken aller Risiken, Vorteile und Kosten.

2. Kurse anbieten mit Unterstützung der Krankenkasse
Grundsätzlich gilt, dass die Krankenkasse keine Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio übernimmt. Doch die Krankenkasse kann trotzdem die Gesundheitsvorsorge und Firmenfitness unterstützen, indem sie Präventionskurse bei Firmen durchführen. Diese Kurse müssen den Regelungen nach §§ 20, 20b SGB V entsprechen, also durch einen lizenzierten Kursleiter durchgeführt werden und Teil der Präventionsmaßnahmen des Unternehmens sein, z. B. Rückenfitness, Yoga, Pilates …
In diesen Fällen sind Vergünstigungen der Kurse im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung möglich. Hierbei muss der Arbeitgeber mit der Krankenkasse und ggf. dem partnerschaftlichen Fitnessanbieter einen Vertrag unterzeichnen, woraus hervorgeht, dass Mitarbeiter nur an diesem einen Kurs teilnehmen anstatt einer regulären Mitgliedschaft.

ClickBen Magazin, Familienunterstützung

Tipps zur höheren Teilnahmequote

Nehmen wir an, Sie haben nun ein Fitnessstudio und ein paar Yogakurse, Rückenkurse, Ernährungsberatung oder ähnliches mit einem Vertragspartner vereinbart. Wie sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeitenden auch gerne am Training teilnehmen?

Das Angebot muss passgenau sein: Es ist wichtig zu wissen, dass Angebot allein nicht ausreicht. Wenn das Angebot nämlich kaum Flexibilität in der Zeit- oder Auswahl der Angebote zulässt, wird das Interesse gering sein. Achten Sie also bei der Auswahl und Einrichtung von Sportgeräten, Gesundheitskursen etc. auf das Interesse der Belegschaft: Führen Sie z. B. Umfragen durch und holen Sie regelmäßig Feedback, damit Sie das anbieten, was auch relevant ist. Außerdem ist die Einrichtung eines digitalen Benefitportals (z.B. eine App) sehr hilfreich, da Sie hier nicht nur die einzelnen Angebote sehen und auswählen können, sondern auch bei all der Flexibilität die steuerliche Übersicht behalten.

So individuell, wie Ihre Mitarbeitenden: ClickBen hilft Ihnen, Ihre Benefits passgenau anzubieten.

Eigenbeitrag bewusst setzen: Ein weiterer Tipp ist, den Eigenbeitrag des Mitarbeitenden weder zu hoch noch zu niedrig zu wählen: Wenn der Kurs oder die Mitgliedschaft beim Fitnessstudio kostenlos oder sehr günstig angeboten werden, werden viele Mitarbeiter das Angebot nicht wertschätzen. Wenn der Eigenbeitrag dagegen zu teuer ist, schreckt das die Mehrheit der Belegschaft ab. Ein guter Mittelwert ist ein Eigenbeitrag von 15 Euro im Monat zu fordern: So fällt mehr als die Hälfte der Kostenübernahme trotzdem dem Arbeitgeber zu, aber der Mitarbeiter zahlt genug, damit er das Angebot auch annehmen will.

Fazit

Firmenfitness ist ein wichtiges Anliegen für Arbeitgeber und Mitarbeiter. Es kann die Gesundheit der Belegschaft fördern, Zusammenhalt untereinander stärken und somit zu mehr Leistung und weniger Krankheitstagen beitragen. Im Rahmen der Sachbezug-Regelung und der betrieblichen Gesundheitsförderung haben Unternehmen die Möglichkeit, pro Mitarbeiter bis zu 50 Euro im Monat als Arbeitgeberzuschuss zu zahlen, bzw., spezielle Kurse als Präventionsmaßnahme anzubieten. So können Sie der Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden erheblich beitragen.

Wenn Sie sich mehr Gedanken machen möchten, wie Sie Ihre Firmenfitness in einer klaren Struktur anbieten können, ist ClickBen gerne für Sie da. Vereinbaren Sie hierzu ein unverbindliches Beratungsgespräch.

In Kürze

Fitnessstudios und andere Arten der Gesundheitsförderung tragen zur Verbesserung der Firmenfitness bei und somit zu weniger Krankheitsausfällen und dafür mehr Zufriedenheit und Produktivität.

Wenn Sie die Ausgabe als Sachbezug anmelden, können Sie eine Freigrenze in Höhe von 50 Euro im Monat (600 Euro im Jahr) pro Mitarbeitenden steuerfrei ausgeben. Noch dazu können Sie für Ihre Teams einzelne gesonderte Kurse anbieten, die in Kooperation mit der Krankenkasse als Präventionsmaßnahme gelten. Bieten Sie aber am besten nicht vollständig kostenlos an, da sonst Mitarbeiter das Angebot erfahrungsgemäß nicht wertschätzen und die Teilnahmequote gering ist. Eine gute Orienteirung ist, wenn der Arbeitgeberzuschuss etwa 2/3 der Kosten deckt und der Eigenanteil etwa 15 Euro im Monat oder pro Kurs beträgt.

Um die Verwaltung der Mitgliedschaft bei Fitnessstudios oder anderen Benefits zu erleichtern, ist die Einrichtung eines digitalen Benefit-Portals für Ihr Unternehmen ratsam, z. B. das „BenPortal“ von ClickBen. Erfahren Sie mehr in einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch.