Kindergartenzuschuss Arbeitgeber: Der Mitarbeitervorteil, den viel zu wenige nutzen
Müssen viele Ihrer Mitarbeitenden Kita Gebühren zahlen? Erstaunlich wenige wissen, dass es so etwas wie einen Kindergartenzuschuss vonseiten eines Arbeitgebers geben kann. Und noch weniger Firmen wenden diese Möglichkeit für Ihre Angestellten an. Eigentlich schade, dabei ist die Einrichtung gar nicht so kompliziert und birgt für alle Seiten deutliche Steuervorteile. Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie Ihre Arbeitsstelle durch einen Kindergartenzuschuss für junge Familien attraktiver machen und mehr Fachkräfte anziehen.
Das Wichtigste in Kürze
- In Zeiten von Fachkräftemangel können Arbeitgeber Ihre Firma für Mitarbeiter mit Familien leicht attraktiv machen: Der Kita Zuschuss hilft, Kinderbetreuungskosten Ihrer Angestellten zu unterstützen.
- Der Vorteil für Mitarbeiter ist, dass sie mehr Leistungen für Ihr Bruttogehalt erhalten. Der Vorteil für den Arbeitgeber ist, dass diese Zusatzleistungen ihn weniger kosten als, wenn er einfach das gesamte Gehalt erhöhen würde.
von Boris Wahl
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Kita Zuschuss?
Der Kita Zuschuss, oder auch Kindergartenzuschuss genannt, ist eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, um die Kosten für Kinderbetreuung von Angestellten zu unterstützen. Betonung liegt hierbei auf der Betreuung von Kindern, die noch nicht zur Schule gehen – sprich, die im Kindergarten oder der Kita sind. Sofern Sie das richtig aufsetzen, sind diese Beiträge steuerfrei und sparen somit dem Arbeitgeber Kosten. Dabei ist es nicht maßgebend, ob der Betrieb eine eigene Unterbringung und Betreuung anbietet oder nicht. So können auch kleine und mittelständische Unternehmen den Zuschuss anbieten, auch wenn sie keine eigene Kita haben.
Welche Voraussetzungen müssen für den Kindergartenzuschuss erfüllt werden?
Theoretisch könnten Sie die Kinderbetreuungskosten einfach zahlen. Aber wenn Sie das richtig anstellen, müssen Sie dafür keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, also werden Sie deutlich sparen. Folgende Kriterien müssen dazu erfüllt sein:
- Das Kind des Mitarbeiters geht noch nicht zur Schule und wird nicht zu Hause betreut.
- Der Zuschuss wird für eine geeignete Betreuungseinrichtung des Kindes verwendet.
- Arbeitnehmer müssen die Verwendung der Zuschüsse für die Kinderbetreuung nachweisen.
- Der Zuschuss wird zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, gilt die Zahlung nicht als „Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft“ und muss folglich nicht versteuert werden. (§ 3 Nr. 33 EStG vom Familienministerium).
Gibt es eine Obergrenze für den Kita Zuschuss?
Gute Nachricht: Nein! Sie als Arbeitgeber können auch teurere private Kitas, Krippen etc. zahlen und somit deutlich Steuern sparen.
Hinweis: Kurzfristige Betreuung eines Kindes (unter 14 Jahre) im Krankheitsfall fällt nicht unter den Kita Zuschuss, sondern die sog. Kindernotfallbetreuung. In diesem Fall kann der Arbeitgeber bis zu 600€ steuerfrei beitragen.
Haben beide Elternteile Anspruch auf Kita Zuschüsse?
Wenn die Partner nicht verheiratet sind, dauerhaft getrennt leben oder geschieden sind, hat der Elternteil Anspruch auf den Zuschuss, bei dem das Kind am meisten lebt. In jedem Fall können Eltern die Beiträge, die sie erhalten, in ihrer eigenen Steuererklärung als „Sonderausgaben“ geltend machen. Das gilt bis zu einer Obergrenze von 4000 €. Das bedeutet:
- der Arbeitgeber kann ohne Obergrenze steuerfreie Beiträge für Kinderbetreuung leisten
- die Eltern können 2/3 der Differenz zwischen dem Zuschuss und den tatsächlichen Ausgaben als Sonderausgaben angeben (bis maximal 4000 €). Beispiel: Eltern erhalten im Jahr 2400 € Zuschüsse (200 €/Monat) und geben insgesamt 3000 € im Jahr aus. Dann sind 400 € als Sonderausgaben anzugeben:
3000 € – 2400 € = 600 € > davon 2/3 sind 400 €.
Kita Zuschuss vs. Gehaltserhöhung: eine Beispielrechnung
Sollte man lieber eine Gehaltserhöhung anbieten oder einen Kita-Zuschuss? Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben viel davon, lieber die steuerfreien Zuschüsse anzunehmen und das Gehalt nicht anzuheben, denn der Arbeitgeber spart Steuern und der Arbeitnehmer bekommt mehr tatsächliches Geld ausgezahlt – eine Win-win-Situation!
Wie das geht? Hier ist eine Beispielrechnung für ein Bruttogehalt von 2800 € in Steuerklasse III: Der Arbeitnehmer wohnt in Hamburg, ist verheiratet, hat 2 Kinder und zahlt keine Kirchensteuer. Er zahlt 14,6 % Krankenversicherungsbeiträge und 1,6 % Zusatzbeitrag. Wenn dieser Angestellte eine Gehaltserhöhung um 200 € bekommen würde, kämen folgende Zahlen dabei raus:
Beispielrechnung 2024 Gehaltserhöhung
Wenn dieser Arbeitnehmer nun auf die Gehaltserhöhung verzichtet und stattdessen einen steuerfreien Kita-Zuschuss von 200 €/Monat annimmt, sehen die Zahlen so aus:
Beispielrechnung 2024 Zuschuss
Vorteile des Kita Zuschusses
Die Vorteile des Arbeitgeberzuschusses zur Kinderbetreuung liegen auf der Hand: Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber kann sich die Zusatzleistung lohnen.
Vorteile für Arbeitnehmer:
- Finanzielle Entlastung
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Verbesserte Arbeitszufriedenheit
Vorteile für Arbeitgeber:
- Attraktivitätssteigerung und Employer Branding
- Weniger Fehlzeiten und Fluktuation
- Steigerung von Motivation und Arbeitsleistung
Fazit
Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung ist einer von vielen Mitarbeitervorteilen, die sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern viel bringen. Durch diese Zusatzleistung werden finanzielle Belastungen für Angestellte verringert, während gleichzeitig die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtert wird. Die Möglichkeit, Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend zu machen, trägt zusätzlich zur finanziellen Entlastung bei. Für Arbeitgeber bietet der Zuschuss die Chance, ihre Attraktivität zu steigern, Fehlzeiten zu reduzieren und das Image des Unternehmens zu stärken.
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In Kürze
Der Kindergartenzuschuss ist eine freiwillige Arbeitgeberleistung, um Angestellte mit Familien zu entlasten. Jedes Unternehmen, inklusive kleiner Betriebe, kann einen solchen Zuschuss einrichten, weil es nicht davon abhängt, ob die Firma eine eigene Unterbringung und Betreuung anbietet. Sofern die Zahlung ausschließlich für Kinderbetreuungskosten von kleinen Kindern vor der Einschulung verwendet wird, können diese Beträge beliebig eingerichtet und steuerfrei ausgezahlt werden. So sparen Arbeitgeber im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung viele Steuern und Sozialabgaben.