Wer Benefits strategisch einsetzt, kommt am steuerfreien Sachbezug nicht vorbei. Dieses Instrument, geregelt in § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, erlaubt es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 Euro in Form von Waren oder Dienstleistungen zukommen zu lassen – steuer- und sozialversicherungsfrei. Richtig genutzt, ist das ein finanziell spürbarer Vorteil für die Belegschaft und ein kosteneffizienter Weg für Unternehmen, Wertschätzung zu zeigen, ohne dass zusätzliche Lohnnebenkosten anfallen.

Was sind steuerfreie Sachbezüge?

Der Grundgedanke ist einfach: Statt Geld fließt ein Sachwert, beispielsweise ein Tankgutschein, eine digitale Prepaid-Karte oder der Zugang zu einem Streamingdienst. Entscheidend ist, dass keine Bargeldauszahlung möglich ist – auch nicht indirekt.

Das Gesetz zieht hier klare Grenzen: Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen; bei einer Gehaltsumwandlung entfällt die Steuerfreiheit.

Die 50-Euro-Freigrenze im Detail

Ein häufig unterschätzter Aspekt ist die 50-Euro-Freigrenze. Sie ist keine Freigrenze mit Teilanrechnung, sondern ein „Alles-oder-nichts“-Prinzip: Wird der Betrag auch nur um einen Cent überschritten, wird die gesamte Summe steuer- und sozialabgabenpflichtig. Das macht präzise Umsetzung zwingend notwendig – zum Beispiel bei schwankenden Preisen oder Wechselkursen.

Praxis-Tipp: Unternehmen sollten immer prüfen, ob wiederkehrende Leistungen (z. B. Streaming-Abos) über die gesamte Vertragsdauer stabil unter der Grenze bleiben. Ein automatisiertes Monitoring kann hier helfen.

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Typische Fehler in der Praxis

Gerade im Mittelstand werden steuerfreie Sachbezüge oft fehlerhaft oder ineffizient umgesetzt.

Häufige Stolperfallen im Überblick

  • Bargeldoptionen oder umtauschbare Gutscheine: Jede Möglichkeit zur Bargeldauszahlung macht die Steuerfreiheit zunichte.
  • Gehaltsumwandlung statt Zusatzleistung: Wer bestehende Zahlungen „umlabelt“, verliert den steuerfreien Status.
  • Überschreiten der 50-Euro-Grenze: Schon minimale Mehrkosten kippen die gesamte Regelung.
Diese Fehler entstehen meist nicht aus Nachlässigkeit, sondern aus Unklarheit über die gesetzlichen Details. Hier kann die enge Abstimmung zwischen HR, Payroll und Steuerberatung viel Ärger verhindern.

Zusatzhinweis: Besonders tückisch sind Sammelbestellungen von Gutscheinen, bei denen die Versandkosten pro Mitarbeiter unterschiedlich anfallen können. Schon kleine Differenzen können die Grenze sprengen.

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Warum digitale Lösungen überlegen sind

Viele mittelständische Unternehmen verwalten Sachbezüge noch händisch – mit Papiergutscheinen oder Excel-Listen. Das ist nicht nur zeitaufwendig, sondern fehleranfällig.

Vorteile digitaler Benefit-Plattformen

  • Automatisierte Einhaltung der 50-Euro-Grenze
  • Revisionssichere Dokumentation aller Transaktionen
  • Personalisierte Auswahl für Mitarbeitende – vom Nahverkehrszuschuss über Drogeriegutscheine bis hin zu Kulturangeboten
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So wird der Sachbezug nicht nur rechtssicher, sondern auch erlebbar. Mitarbeitende sehen auf einen Blick, welche Möglichkeiten ihnen offenstehen, und HR spart wertvolle Zeit.

Best Practice: Unternehmen, die auf digitale Plattformen setzen, berichten oft von einer deutlich höheren Nutzungsrate, weil Mitarbeitende unkompliziert per App oder Onlineportal auf ihre Benefits zugreifen können.

Mehr als nur ein steuerlicher Vorteil

Sachbezüge sind kein Ersatz für eine marktgerechte Vergütung oder eine gute Unternehmenskultur, aber sie sind ein flexibles und wertschätzendes Zusatzinstrument. Besonders in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten kann der gezielte Einsatz Mitarbeitende dort entlasten, wo es im Alltag zählt.

Das Signal lautet: „Wir sehen dich – und wir investieren in Dinge, die für dich relevant sind.“

Integration in die Benefit-Strategie

Für HR-Profis lohnt es sich, den Sachbezug in eine übergeordnete Benefit-Strategie einzubetten. Das beginnt mit der Analyse:

  • Bargeldoptionen oder umtauschbare Gutscheine: Jede Möglichkeit zur Bargeldauszahlung macht die Steuerfreiheit zunichte.
  • Gehaltsumwandlung statt Zusatzleistung: Wer bestehende Zahlungen „umlabelt“, verliert den steuerfreien Status.
  • Überschreiten der 50-Euro-Grenze: Schon minimale Mehrkosten kippen die gesamte Regelung.

Beispiel: Jüngere Mitarbeitende legen oft Wert auf Mobilitäts- und Lifestyleangebote, während Familien von Drogerie- oder Supermarktgutscheinen stärker profitieren.

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Kommunikation als Erfolgsfaktor

Selbst der attraktivste Sachbezug bleibt wirkungslos, wenn niemand davon weiß oder die Nutzung unklar ist. Erfolgreiche Unternehmen setzen auf:

Erfolgreiche Kommunikationsansätze

  • Klare interne Kommunikation mit verständlichen Beispielen
  • Regelmäßige Erinnerungen, um die Nutzung zu fördern
  • FAQ-Bereiche oder Ansprechpersonen für Rückfragen
So wird aus einem steuerfreien Extra ein sichtbares Element der Arbeitgebermarke – und nicht nur eine Zahl in der Lohnabrechnung.

Extra-Tipp: Manche Unternehmen koppeln die Kommunikation mit internen Aktionen – z. B. einem monatlichen „Benefit des Monats“ im Intranet oder kurzen Video-Tutorials.

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Fazit

Der steuerfreie Sachbezug ist ein kleines, aber hochwirksames Instrument im HR-Werkzeugkasten. Er kombiniert steuerliche Vorteile mit flexibler Gestaltung und emotionaler Wertschätzung. Voraussetzung ist, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet, die Verwaltung digitalisiert und die Kommunikation ernst genommen wird.

Dann kann dieser Benefit im Mittelstand zu einem starken Baustein der Mitarbeiterbindung werden – und zwar ohne finanzielles „Kleingedrucktes“, das später teuer wird.

👉 Wenn Sie prüfen möchten, wie Sie steuerfreie Sachbezüge in Ihrem Unternehmen optimal einsetzen können, unterstützen wir Sie gern – mit einem klaren Blick auf Effizienz, Compliance und passgenaue Angebote für Ihre Belegschaft.

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