Die Inflationsausgleichsprämie war von der Bundesregierung eine Maßnahme, um Arbeitnehmer in Zeiten steigender Inflation im Gehalt zu unterstützen.

Seit 31.12.2024 ist diese Regelung nicht mehr gültig. Aber das bedeutet nicht, dass das Grundanliegen vom Inflationsausgleich ausgestorben ist. ClickBen stellt Ihnen 5 beliebte Mitarbeitervorteile vor, die statt der Inflationsausgleichsprämie Ihre Mitarbeiter in Lebenshaltungskosten unterstützen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Inflationsausgleichsprämie war zwischen Oktober 2022 und Dezember 2024 ein Entlastungspaket der Regierung, um Arbeitnehmer unmittelbar nach Beginn des Ukrainekrieges und der Energiekrise in Ihren Energiekosten zu entlasten: Jeder Mitarbeiter konnte einmalig bis zu 3.000 Euro steuerfrei ausgezahlt bekommen.
  • Die Inflationsausgleichsprämie ist am 31.12.2024 ausgelaufen. Doch Arbeitgeber können nach wie vor ihre Mitarbeiter mit Zuschüssen und Sachbezügen unter die Arme greifen. So werden sie als Arbeitgeber attraktiver, erhöhen die Lebensqualität der Angestellten und sparen sich in vielen Fällen Steuern. Dieser Artikel zeigt 5 beliebte Mitarbeitervorteile, die Sie statt der Inflationsausgleichsprämie verwenden können, um Ihre Mitarbeiter in ihren Lebenskosten zu unterstützen.
  • Am besten verwalten Sie eine Prämie, einen Sachbezug oder sonstige Zuwendungen mit einem digitalen Verwaltungsportal: So sind die Steuern, Kosten usw. für jeden Angestellten ersichtlich.

Was war die Inflationsausgleichsprämie?

Die Inflationsausgleichsprämie wurde im Rahmen vom „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ vom 19. Oktober 2022 (BGBl. Teil I, Seite 1743) festgelegt. Das Gesetz wurde am 25. Oktober 2022 verkündet. Arbeitgeber konnten mit dieser Regelung pro Arbeitnehmer einen einmaligen Betrag von 3.000 Euro vergeben, steuer- und sozialabgabenfrei. Dabei war der Status von Beschäftigten egal: Ob Vollzeit angestellt oder Minijobber, im Rahmen eines gültigen Arbeitsverhältnisses hatte jeder und jede Angestellte Anspruch auf den Inflationsausgleich.

Die Prämie galt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn und konnte auch in Form von Sachleistungen erfolgen. Hintergrund des Inflationsausgleichs war die Inflation und Energiekrise unmittelbar nach Beginn des Ukrainekrieges. Es sollte insbesondere zur Abmilderung der Belastung durch Heizkosten bewirken und die Kaufkraft der Bevölkerung stärken. Der Inflationsausgleich galt bis einschließlich 31.12.2024.

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Gibt es Alternativen zur Inflationsausgleichsprämie?

Jetzt, wo die Inflationsprämie nicht mehr gilt, sind die Auswirkungen der Inflationsrate nicht magischer Weise verschwunden. Wie können Arbeitgeber also sonst Ihren Beschäftigten beistehen, wenn es um die Entlastung von Lebensmittelkosten oder anderer Verbraucherpreise geht?

Hier stehen dem Arbeitgeber tatsächlich viele Alternativen zur Verfügung, sogenannte Mitarbeiterbenefits, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bereitgestellt werden können. Das entlastet Arbeitnehmer und trägt somit zu besserem Wohlbefinden, weniger Burnout und besserer Arbeitsleistung bei. Mitarbeiterbenefits haben aber auch Vorteile für die Firma: Sie stärken Ihr Image als attraktiver Arbeitgeber und können Fachkräftemangel entgegenwirken. In vielen Fällen sind Zuwendungen zudem steuerfrei oder steuerbegünstigt, was Ihnen Kosten spart.

Grundfrage: Vorteil von Mitarbeiterbenefits vs. Gehaltserhöhung

Kurz zusammengefasst: Die Steuerbefreiung ist der größte Vorteil, den Sie aus einem Sachbezug oder anderen Formen von Mitarbeiterbenefits haben. Warum? Weil dadurch am Ende mehr Geld bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ankommt, und Sie weniger Steuern zahlen müssen.

Schauen wir uns z.B. eine Vergleich für den Kita-Zuschuss vs. einer vergleichbaren Gehaltserhöhung an: Der Kita-Zuschuss unterstützt Eltern in den Betreuungskosten von Kindern, die noch nicht zur Schule gehen. Wie sehen die Zahlen konkret aus?

Hier ist eine Beispielrechnung für ein Bruttogehalt von 2800 € in Steuerklasse III: Der Arbeitnehmer wohnt in Hamburg, ist verheiratet, hat 2 Kinder und zahlt keine Kirchensteuer. Er zahlt 14,6 % Krankenversicherungsbeiträge und 1,6 % Zusatzbeitrag. Hier sehen Sie die Zahlen, wenn dieser Angestellte eine Gehaltserhöhung um 200 € bekommen würde (Option 1), vs. wenn er stattdessen den Kita-Zuschuss nehmen würde (Option 2):

Beispielrechnung 2024

Option 1: Gehaltserhöhung
Bruttogehalt
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Auszahlung
3.000,00 €
89,16 €
0,00 €
0,00 €
279,00 €
39,00 €
243,00 €
45,75 €
2.304,09 €
Option 2: Kita-Zuschuss
Bruttogehalt
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Nettobetrag
Kita-Zuschuss
Auszahlung
2.800 €
57,66 €
0,00 €
0,00 €
260,40 €
36,40 €
226,80 €
42,70 €
2.176,04 €
200 €
2.376,04 €

Man sieht: Wenn der Arbeitnehmer die Gehaltserhöhung bekommt, steigen für den Mitarbeiter auch alle Beträge, die zur Versicherung gezahlt werden müssen. Wenn der Arbeitnehmer dagegen den steuerfreien Zuschuss nimmt, erhält er faktisch 71,95 € mehr im Monat ausgezahlt – und Sie als Arbeitgeber sparen sich die Sozialversicherungsbeiträge!

5 beliebte Mitarbeiterbenefits, die Sie Ihren Arbeitnehmern anbieten können

Ob und wie eine Zuwendung für Ihre Firma sinnvoll ist, muss im Einzelfall beurteilt werden. Doch hier sind fünf der beliebtesten Mitarbeiterbenefits, die ein Betrieb seinen Arbeitnehmern anbieten kann:

ClickBen Magazin, Familienunterstützung

Kita-Zuschuss

Wie gerade in der Rechnung erwähnt, kann man die Kita-Beiträge seiner Arbeitnehmer bezuschussen. Solange das Kind noch nicht schulpflichtig ist und der Betrag nachweislich für die Kinderbetreuung ausgegeben wird, gibt es keine Obergrenze.

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Mobilitätsgutschein

Nicht zu verwechseln mit einem Firmenwagen: Das Mobilitätsbudget bezieht sich auf alle Transportmittel abgesehen von Firmenwagen oder dienstlichen Flügen. Es ist ein Weg, um Nachhaltigkeit in Ihrer Firma zu stärken und gleichzeitig die Transportkosten Ihrer Mitarbeiter zu entlasten. Wie genau die steuerliche Lage aussieht, hängt stark von der Wahl des konkreten Transportmittels und der Trägerschaft ab. Ein ÖPNV-Angebot bis zu 50 € monatlich ist z.B. steuerfrei (solang es zusätzlich zum regulären Gehalt angeboten wird), während Carsharing nur dann in die Steuerbefreiung einbezogen wird, wenn es von einem externen Anbieter bezogen wird. In jedem Fall ist die Verwaltung eines Mobilitätsbudgets durch ein digitales Mitarbeiterportal am einfachsten, da der Überblick über Steuern, Umfang der Ausgaben usw. ersichtlich ist. Sprechen Sie bei weiteren Fragen uns gerne unverbindlich an.

Möchten Sie Im Sinne des Inflationsausgleiches Benefits anbieten, die Ihre Mitarbeiter entlasten und an Ihre Firma binden? Mit dem ClickBen BenPortal wird die digitale Verwaltung Ihrer Benefits unkompliziert und steuerlich ersichtlich. Jetzt kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren!

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Gutscheine für Lebensmittel

Einfacher Weg, um das Grundanliegen der Inflationsausgleichsprämie weiterzutragen: Arbeitgeber dürfen monatlich Sachbezüge in Höhe von 50 € pro Arbeitnehmer anbieten. Dazu gehören z.B. Gutscheine für Lebensmittel, um Mitarbeiter in steigenden Lebenshaltungskosten zu entlasten.

Eine verwandte Leistung, die Sie anbieten können, ist kostenloses Essen und Getränke, und sei es so einfach wie eine Kiste Sprudel oder ein Sodastream! Neben dem offensichtlich erfrischenden Effekt ist der Getränkestand oft der Ort, wo man sich zum sozialen Austausch trifft. Nicht umsonst heißt Austausch am Arbeitsplatz im englischsprachigen Raum „Watercooler-talk“. Insofern sollte diese vergleichsweise billige Investition in keiner Firma fehlen.

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Betriebliche Krankenversicherung bzw. Altersvorsorge

Wenn Ihr Betrieb mindestens 5 zu versichernde Mitarbeiter hat, können Sie mit einer Krankenkasse eine betriebliche Krankenversicherung abschließen. Das ist für Arbeitnehmer vorteilhaft, weil…

  • Gruppenversicherungen meist günstiger sind als individuelle Verträge
  • Leistungen abgedeckt werden, die eine normale Krankenversicherung nicht übernimmt (z.B. Sehhilfen oder Zahnleistungen)
  • Mitarbeiter meist keinen Gesundheitscheck vorher machen müssen. So können also auch chronisch kranke Mitarbeiter eine Versicherung erhalten, wo konventionelle Versicherungen sie entweder gar nicht oder nur mit hohen Kosten aufnehmen würden.

Eine andere Leistung, die aber auch in Richtung Versicherungen geht, ist die betriebliche Altersvorsorge: Gerade in Zeiten unsicherer Renten ist dieser Vorteil bei jüngeren Arbeitnehmern attraktiv. Zudem ermutigt es eine langfristige Beschäftigung beim Arbeitgeber, weil die Vorsorge-Beträge mit der Zeit des Angestelltenverhältnisses logischerweise mit wachsen.

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Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Zahlungen zum Urlaub und zu Weihnachten, wer will das nicht? Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Umsatz für dieses Benefit ausreicht, empfehlen wir, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht im Vertrag aufzunehmen, sondern bei gutem Umsatz „ad hoc“ anzubieten. Eine extra Überraschung ist besser als ein nicht gehaltenes Versprechen.

Fazit

Auch, wenn die Inflationsausgleichsprämie so nicht mehr existiert, können Sie Ihre Mitarbeiter mit alternativen Vorteilen unterstützen. Diese Zuwendungen entlasten Sie in vielen Fällen steuerlich, und binden Mitarbeiter für längerfristige Arbeitsverhältnisse. Damit die Verwaltung solcher Benefits nicht zum Albtraum wird, ist eine Einrichtung eines digitalen Portals sehr zu empfehlen.

In Kürze

Die Inflationsausgleichsprämie war zwischen Oktober 2022 und Dezember 2024 ein Entlastungspaket der Regierung, um Arbeitnehmer in Ihren Energiekosten zu entlasten: Jeder Arbeitnehmer konnte einmalig bis zu 3.000 Euro steuerfrei ausgezahlt bekommen. Die Inflationsausgleichsprämie ist am 31.12.2024 ausgelaufen. Doch Arbeitgeber können nach wie vor ihre Mitarbeiter mit Zuschüssen und Sachbezügen unter die Arme greifen. So werden sie als Arbeitgeber attraktiver, erhöhen die Lebensqualität der Angestellten und sparen sich in vielen Fällen Steuern. Wir haben in diesem Artikel 5 Benefits beispielhaft vorgestellt: Kita-Zuschuss, Mobilitätsgutschein, Gutscheine für Lebensmittel, betriebliche Krankenversicherung, und Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Nutzung und Verwaltung solcher Benefits wird durch die Einrichtung eines digitalen Verwaltungsportals deutlich übersichtlicher und angenehmer. Wenn Sie dazu mehr wissen möchten, buchen Sie gerne mit ClickBen ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.