Arbeitgeber können zwar eine Gehaltserhöhung anbieten, um ihr Personal zu halten, aber das ist mit erhöhten Lohnnebenkosten verbunden, sodass weniger Geld beim Arbeitnehmer ankommt, als man denkt. Doch es gibt verschiedene Alternativen zur Gehaltserhöhung, die eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen:
Diese sogenannten „Benefits“ sind Zusatzleistungen, welche Motivation beim Angestellten steigern und zugleich steuerliche und sonstige Vorteile für den Arbeitgeber bieten. ClickBen zeigt Ihnen 10 Beispiele für solche Benefits in diesem Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Gehalt ist nicht das einzige Kriterium einer zufriedenstellenden Arbeitsstelle, denn Mitarbeiter können trotz Gehaltserhöhung den Job wechseln, und Angestellte können trotz weniger Gehalt zufrieden sein. Ausschlaggebend ist, welche Leistungen und Arbeitsbedingungen insgesamt bestehen.
- Benefits sind eine gute Alternative zur Gehaltserhöhung, um Zusatzleistungen zu bieten, welche die Lebensqualität des Mitarbeiters steigern.
- Steuerlich können Sie viele Benefits durch die Regelung der „Sachbezüge“ steuerfrei anbieten. Andere Benefits sind steuerlich begünstigt oder werden durch Partnerschaften (z. B. mit Krankenkassen) gefördert.
- Einige Alternativen zur Gehaltserhöhung sind z. B. eine betriebliche Altersvorsorge, Möglichkeiten zur Workation, Fitnessangebote oder ein Jobticket. Selbst kleine Dinge wie kostenlose Getränke können die Zufriedenheit steigern und Ihre Wertschätzung zum Ausdruck bringen – was Mitarbeiter wiederum motiviert.
Inhaltsverzeichnis
02 | Warum eine Gehaltserhöhung nicht immer die beste Lösung ist
03 | Benefits und ihre Vorteile
04 | 1. Altersvorsorge und Krankenversicherung
05 | 2. Mobilitätszuschuss: E-Bike, Firmenwagen, Jobtickets und Co.
06 | 3. Smartphone, Laptop oder andere Dienstgeräte
07 | 4. Kinderbetreuungsbonus: Kita-Zuschüsse
08 | 5. Gutscheine für Lebensmittel und Freizeit
10 | 7. Weihnachts- und Urlaubsgeld
11 | 8. Alternative Arbeitsmodelle: Home Office, Hybrid oder Workation
Warum eine Gehaltserhöhung nicht immer die beste Lösung ist
Reibungslose Arbeit lebt von leistungsstarken und zufriedenen Mitarbeitern, und der stetige Wechsel von Personal kostet Zeit und Geld für Rekrutierung und Einarbeitung. Es ist also im besten Interesse eines Arbeitgebers, höchst kompetentes Personal anzuwerben und zu einem möglichst langen Anstellungsverhältnis zu ermutigen.
Da kann das Versprechen einer Gehaltserhöhung (z. B. nach dem ersten Jahr) durchaus zur Motivationsförderung Ihrer Bewerber oder Mitarbeiter beitragen. Doch die Gehaltserhöhung bringt Nachteile mit sich:
- Steuerlich teuer: Für jeden Euro Gehalt muss ein Arbeitgeber grob 21 Cent extra für die Lohnnebenkosten rechnen: Rentenversicherung, Krankenversicherung, usw. – 21 % mehr Kosten!
- Wenig Gewinn für den Arbeitnehmer: Da vom offiziellen Gehalt immer auch die Lohnnebenkosten abgezogen werden müssen, kommt von der Gehaltserhöhung nur ein Teil beim Arbeitnehmer an. Das kann, im Vergleich zu Alternativen zur Gehaltserhöhung, zu mehr Kosten mit vergleichsweise weniger Leistungen für den Mitarbeiter führen.
- Geht nur auf die Finanzen des Mitarbeiters ein: Auch, wenn ein gutes Gehalt wichtig ist, dreht sich nicht alles im Leben des Angestellten ums Geld allein. Ein Mitarbeiter hat auch Bedürfnisse nach Gesundheit, sozialen Kontakten, Freizeit, Familie und mehr. Die Gehaltserhöhung kann zwar bei manchen Kosten helfen, aber der Arbeitnehmer muss sich trotzdem auch um Versicherungen, Transportwege o. ä. selbst kümmern. So behandelt die Lohnerhöhung den Mitarbeiter nur als Finanz-Wesen und nicht wie einen eigenständigen, individuellen Menschen.
Benefits und ihre Vorteile
Wichtig: Nichts kann eine stabile Struktur und Kultur im Unternehmen ersetzen. Falls Sie also regelmäßig Angestellte verlieren, weil z. B. Mobbing, chronische Überbelastung oder mangelnde Kommunikation ein Problem sind, dann können auch die besten Geschenke die Motivation Ihrer Angestellten nicht verbessern. Aber wenn die Unternehmenskultur gut ist und das Gehalt stimmt, dann können Sie durch sogenannte Benefits zusätzlich den Arbeitsplatz attraktiver machen.
Die Vorteile dabei:
- Anerkennung der Mitarbeiter: Durch Benefits zeigen Sie, dass Ihre Mitarbeiter nicht nur eine Nummer im System sind. Sie zeigen, dass ihre Beiträge Ihnen etwas bedeuten und, dass Sie sich um die Mitarbeiter als Menschen Gedanken machen.
- Verbesserung der Work-Life-Balance: Geschickt gewählte Benefits unterstützen Ihre Angestellten bei den Bedürfnissen, die sie im ganzen Leben haben, z. B. mit Transportkosten, Angeboten rund um Freizeit und Gesundheit, oder einer flexiblen Arbeitseinteilung. So besteht ein besseres Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben.
- Gesteigerte Arbeitsleistung: Zufriedene Mitarbeiter sind motiviert und weniger anfällig für körperlich oder psychisch bedingte Fehltage. Das erhöht die Anzahl der Tage, an denen produktiv gearbeitet werden kann, was langfristig den Umsatz steigern kann.
- Steuern sparen und dabei mehr Leistungen weitergeben: Viele Benefits sind steuerfrei oder steuerlich begünstigt im Vergleich zu einer vergleichbaren Gehaltserhöhung. (Dazu gleich mehr.)
- Employer Brand stärken: Mit zusätzlichen Angeboten sticht Ihr Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber hervor und kann sich gegenüber der Konkurrenz behaupten.
- Mehr qualifizierte Arbeitskräfte rekrutieren und halten: All diese Faktoren erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihre Stellen mit ideal qualifiziertem Personal füllen können und zu regelmäßigen Personalwechsel vermeiden.
Umgang mit der Steuer
Wie gerade erwähnt, fallen für den Arbeitgeber pro Mitarbeiter eine Reihe an Lohnnebenkosten an. Das trifft allerdings (meistens) nur auf das Gehalt selbst zu. Dagegen sind Benefits in den meisten Fällen steuerfrei oder steuerbegünstigt. Voraussetzung dafür ist, dass diese Benefits:
- als Zusatzleistungen freiwillig angeboten werden
- nur für den vom Arbeitgeber festgelegten Zweck ausgegeben werden
- und sorgfältig in der Buchführung dokumentiert werden.
Zudem ist häufig eine Verbuchung als „Sachbezüge“ (oder auch „Sachzuwendungen“) anzuraten: In diesem Fall darf der Arbeitgeber bis zu 50 € pro Angestellten ausgeben, ohne dafür Zusatzkosten auszugeben. Die 50 € können beliebig auf mehrere Leistungen verteilt werden, z. B. 20 € für Lebensmittel und 30 € für einen Tankgutschein.
Neben dieser regulären Ausgabe kann ein Arbeitgeber auch bis zu 60 € pro Mitarbeiter für einen besonderen Anlass ausgeben (Geburtstag, Jubiläum, Geburt eines Kindes…). Das geht auch, wenn in dem Monat die 50 € Sachbezüge ausgegeben wurden.
Konkret bedeutet das: Sie können im Jahr 600 € mehr Leistungen anbieten (plus 2-3 besondere Geschenke à 60 €), ohne dafür Lohnnebenkosten auszugeben. Wenn Sie dagegen diese Sonderleistungen als Gehaltserhöhung verbuchen würden, wären ca. 21 % der 600 € an Lohnnebenkosten zu zahlen. Sprich, der Mitarbeiter würde unterm Strich nur etwa 474 € bekommen. Wenn Sie dagegen die Leistungen als Benefits anbieten, kommen bei denselben Kosten fast 150 € mehr Leistungen beim Angestellten an.
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1. Altersvorsorge und Krankenversicherung
Jeder Arbeitgeber zahlt schon pro Mitarbeiter Beiträge in seine Renten- und Krankenversicherung. Doch ein Unternehmen kann darüber hinaus eigene Versicherungen und Vorsorgeleistungen abschließen: Laut dem PKV Verband wäre eine betriebliche Krankenversicherung für 44,8 % aller befragten Angestellten ein wichtigerer Benefit als z. B. ein Jobticket oder Diensthandy. Und laut Statista hatten im Jahr 2024 etwa 19,5 Millionen Personen in Deutschland eine betriebliche Altersvorsorge. Das Angebot solcher Vorsorgen für Gesundheit und Rente macht Ihr Unternehmen also attraktiv für eine Mehrheit aller Arbeitnehmer.
2. Mobilitätszuschuss: E-Bike, Firmenwagen, Jobtickets und Co.
Wie gerade erwähnt, sind betriebliche Versicherungen und Vorsorge sehr beliebt, aber das bedeutet nicht, dass Benefits rund um Mobilität unbeliebt sind: Bei steigenden Kosten für Sprit und Bahn freut sich ein Arbeitnehmer, wenn die Anfahrt zu und von der Arbeit günstiger wird. Steuerlich gesehen ist diese Art Zuschuss nicht pauschal einzuordnen, denn, platt formuliert, „es kommt darauf an“:
- Zuschüsse für ÖPNV-Tickets sind im Rahmen der 50 € monatlichen Sachbezüge steuerfrei
- Carsharing-Gutscheine sind dann steuerfrei, wenn sie sich auf einen externen Dienstleister beziehen, aber nicht, wenn das „Sharing“ mit internen Dienst- oder Firmenwagen erfolgt. Denn…
- Firmenwagen und Flüge fallen unter andere steuerliche Regeln als Zuschüsse, die Nachhaltigkeit fördern sollen. Je nach Fall gelten andere Regeln
- Fahrräder und Ladevorrichtungen für E-Fahrzeuge werden pauschal versteuert bei 25 % der Lohnsteuer (siehe §40 EStG)
Weitere Ideen zum Mobilitätszuschuss finden Sie hier.
Man merkt also, dass gerade bei diesem Benefit ein Steuerberater und eine klare Verwaltung notwendig sind, um nicht in Chaos zu versinken. ClickBen hilft Ihnen gerne mit Beratung und Einrichtung einer Lösung, die genau zu Ihrem Unternehmen passt.
3. Smartphone, Laptop oder andere Dienstgeräte
Sie können Dienstgeräte wie Laptop, Tablet oder Smartphone Ihren Mitarbeitern kostenfrei oder zu vergünstigten Preisen anbieten. Aber damit das für Sie nicht teuer wird, müssen Sie folgende wichtigen Regeln beachten:
- Bei kostenloser Bereitstellung: Das Gerät darf dienstlich und privat genutzt werden, muss aber in jedem Fall im wirtschaftlichen Besitz des Arbeitgebers bleiben. Sprich, Sie „verschenken“ keinen Laptop, sondern „leihen“ den Laptop auf Zeit.
- Steuer: Eine Lohnsteuerpauschalierung mit 25 Prozent ist zulässig, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Datenverarbeitungsgeräte unentgeltlich oder verbilligt übereignet (vergleiche § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 EStG).
4. Kinderbetreuungsbonus: Kita-Zuschüsse
Besonders interessant für die Arbeitnehmer, die kleine Kinder haben: Wenn die Kinder noch nicht schulpflichtig sind, kann der Arbeitgeber die Kosten der Betreuung komplett steuerfrei übernehmen.
Aber auch für ältere Kinder gibt es Möglichkeiten, nämlich die Kindernotfallbetreuung: In dem Fall, dass das Kind (bis 14 Jahre) eines Arbeitnehmers erkrankt, kann der Arbeitgeber bis zu 600 € im Jahr für die Betreuung steuerfrei ausgeben. Mehr zum Kita-Zuschuss und Kindernotfallbetreuung in diesem Artikel.
5. Gutscheine für Lebensmittel und Freizeit
Gutscheine für Lebensmittel, Restaurants, Kino oder Freizeitparks erlauben dem Mitarbeiter, sich außerhalb der Arbeit um ihr körperliches und soziales Wohl zu kümmern, ohne dafür finanziell zu leiden. Achten Sie darauf, dass Gutscheine unter die Kategorie „Sachbezüge“ fallen und Sie somit maximal 50 € Gesamtausgaben pro Angestellten in diesem Rahmen steuerfrei machen können.
Hinweis: Wenn Sie tägliche Mahlzeiten (z. B. in einer Caféteria) anbieten, fallen diese nicht unter die steuerliche Regelung der Sachbezüge oder Sachzuwendungen, sondern werden mit 25 % der anfallenden Lohnsteuer pauschal versteuert.
6. Tankgutscheine
Wie auch bei den Lebensmittelgutscheinen können Sie durch Tankgutscheine Ihre Mitarbeiter in ihren Lebenskosten unterstützen. Tankgutscheine sind als Sachbezüge zu rechnen und dürfen (zusammen mit anderen Sachbezügen) die 50-€-Steuer-Grenze nicht überschreiten.
Sie können einen Gutschein direkt in einer nahgelegenen Tankstelle erwerben, aber es gibt auch flexiblere Lösungen, z. B. eine Tankkarte oder eine App, die über ein digitales Portal von Ihnen und den Angestellten selbst verwaltet wird. Mehr dazu hier.
7. Weihnachts- und Urlaubsgeld
Dieser Benefit muss nicht kompliziert geplant werden: Sie können ein Bonusgehalt anbieten, welches zum Anlass „Weihnachten“ bzw. „Urlaub“ ausgezahlt wird. Wichtig ist nur, dass insbesondere das Urlaubsgeld nur für Kosten rund um die Urlaubstage (Hotel, Flug…) ausgegeben wird.
8. Alternative Arbeitsmodelle: Home Office, Hybrid oder Workation
Ein weiterer Benefit ist die Möglichkeit zu flexiblen Arbeitsmodellen: Nicht jeder kann oder will täglich zur Arbeit pendeln, und manche Aufgaben lassen sich auch andernorts erledigen:
- Home Office: Arbeiten von Zuhause
- Hybrid: Teils Home Office, teils in Präsenz
- Workation: Hat Ihre Firma global mehrere Standorte oder Partner? Erlauben Sie Ihrem Mitarbeiter, für eine Zeit an einem anderen Standort zu arbeiten. So kann der Angestellte Auslandserfahrung sammeln, während sie sich mit Ihren unternehmerischen Partnern vernetzt oder dort arbeitet – und potenziell mehr Kollaborationsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen eröffnet.
- Vier-Tage-Woche: Geht Arbeitsleistung verloren, wenn man weniger Stunden in der Woche arbeitet? Erste Pionierstudien zeigen: Sofern die Zeit gut koordiniert ist, sind Mitarbeiter bei vier Arbeitstagen genauso produktiv wie an fünf Tagen – und dabei sind sie ausgeglichener.
Damit diese Alternativen nicht in Unverbindlichkeit oder schlechteren Leistungen ausartet, ist eine sorgfältige Planung und regelmäßiges Feedback vonseiten der Mitarbeiter und Vorgesetzten nötig.
9. Fitnessangebote
Alles, was zur Fitness und Gesundheitsvorsorge beiträgt, wird als Benefit gerne gesehen. Sie können z. B. einen Workshop zu Schreibtischgymnastik veranstalten, Ernährungsberatung anbieten oder ein eigenes Fitnessstudio haben. Machen Sie unbedingt vor- und während dieser Angebote Umfragen, um den Bedarf und das Empfinden zu den Angeboten herauszufinden, sonst werden die Angebote nicht genutzt.
10. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Gerade hoch qualifizierte Mitarbeiter wollen mehr sein als nur eine Nummer, die Gehalt bezieht. Sie wollen sich auch weiterentwickeln, sowohl in beruflicher als auch in persönlicher Hinsicht.
Bieten Sie also interne Workshops, Seminare oder Kurse an, um Ihre Mitarbeiter für das Unternehmen und das Leben fit zu machen.
Fazit
Alternativen zur Gehaltserhöhung sind keine billige Vertröstung für ein geringeres Gehalt, sondern ein attraktiver Anreiz, sich für einen Job zu bewerben und langfristig zu bleiben. Doch ohne eine sorgfältige Verwaltung, die zugleich flexible Anpassungen erlaubt, ist das Angebot schnell starr oder mit steuerlichem Chaos verbunden.
Da kommen Ihnen Benefit-Verwaltungsprogramme wie das BenPortal von ClickBen zur Hilfe: Hier können Sie „ein“ Programm zu „Ihrem“ Programm machen, mit genau den Benefits, Apps und steuerlichen Übersichten, die Sie brauchen.
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In Kürze
Alternativen zur Gehaltserhöhung nennt man „Benefits“: Zusatzleistungen des Arbeitgebers, welche über das Gehalt hinausgehen, z.B. ein Jobticket, Dienstlaptop oder Kita-Zuschüsse. Sofern korrekt angelegt, spart der Arbeitgeber bei Benefits Steuern im Gegensatz zur vergleichbaren Gehaltserhöhung – und der Arbeitnehmer erhält Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen. Steuerlich sind viele Benefits durch die Regelung der „Sachbezüge“ steuerfrei (bis 50 €), doch es gibt auch andere Regelungen, z.B. die 25 % Pauschalsteuer.