Welche Besonderheiten sind bei Massagen als Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber zu beachten?
Wir klären Sie auf.
Die Förderung der Gesundheit in Betrieben ist ein wichtiger Aspekt der Arbeitgeberpflichten. Dahingehende Maßnahmen können die Produktivität und Zufriedenheit der Mitarbeiter verbessern, was die Fluktuation und Krankheitszeiten minimiert und Kosten für das Unternehmen reduziert. Ein großer Bonus ist die Befreiung der Einkommensteuer gesundheitsfördernder Leistungen. Die Auswahl an solchen Leistungen ist groß, von Stressprävention bis zu Fitnesskursen. Massagen sind hinsichtlich der Steuerbefreiung eine Grauzone – wir klären auf, was Sie beachten müssen.
von Boris Wahl
Das Wichtigste in Kürz
- Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern Maßnahmen zu gesundheitsfördernden Maßnahmen bis zu einem Freibetrag von 600 Euro pro Monat pro Person einkommensteuerfrei zur Verfügung stellen.
- Diese Leistungen müssen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung passieren und zur Förderung der Gesundheit und Prävention von Krankheiten beitragen.
- Damit Massagen in diese Steuerbefreiung fallen, müssen sie gewisse Kriterien aufweisen, allen voran den konkreten präventiven Charakter.
- Massagen, die eine reine Wellness-Anwendung darstellen, können nicht von der Einkommensteuer befreit werden.
Inhalt
01 | Betriebliche Gesundheitsförderung
02 | Gesetzliche Anforderungen zur Geltendmachung steuerlicher Vorteile
03 | Massage als Teil der Gesundheitsförderung
04 | Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Massageleistungen
05 | Was unterscheidet Massagen von anderen Gesundheitsförderungsmaßnahmen?
Betriebliche Gesundheitsförderung
Die betriebliche Gesundheitsförderung umfasst eine breite Palette an Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu verbessern. Diese Maßnahmen können sowohl physische als auch psychische Gesundheitsaspekte abdecken und reichen von ergonomischen Arbeitsplatzgestaltungen, Bewegungspausen und Fitnessprogrammen bis hin zu Stressbewältigungskursen und Ernährungsworkshops.
Das Hauptziel der betrieblichen Gesundheitsförderung ist es, gesundheitliche Risikofaktoren zu minimieren, die Arbeitsfähigkeit der Arbeitnehmer zu erhalten und dadurch die Produktivität und Zufriedenheit zu steigern.
Als Arbeitgeber profitieren Sie von reduzierten Fehlzeiten und einer geringeren Mitarbeiterfluktuation, was langfristig zu Kosteneinsparungen führt. Durch die Investition in die Gesundheit Ihrer Belegschaft können Sie nicht nur Ihre Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen, sondern auch von steuerlichen Vorteilen profitieren, sofern die Maßnahmen den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen.
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Gesetzliche Anforderungen zur Geltendmachung steuerlicher Vorteile
In § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) wird geregelt, dass Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung des Wohlbefindens in Betrieben steuerfrei sind. Dazu müssen die Leistungen gewisse Kriterien erfüllen:
Höchstbetrag:
Die Freibetragsgrenze liegt bei 600 Euro im Kalenderjahr pro Mitarbeiter.
Dokumentation und Nachweis:
Es muss jederzeit ein Nachweis gewährter Leistungen anhand ordnungsgemäßer Dokumentation durch den Arbeitgeber möglich sein.
Zusätzlichkeit zum Arbeitslohn:
Die Maßnahmen müssen im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse sein und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Um das Kriterium zum überwiegend eigenbetrieblichen Interesse zu erfüllen, müssen die Maßnahmen z. B. einer spezifisch berufsbedingten Beeinträchtigung der Gesundheit vor- oder entgegenwirken.
Qualitätsanforderungen:
Um den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen zu entsprechen, sind bestimmte Qualitätsanforderungen zu beachten:
- Angebotsqualität: Durchführung der Leistungen von qualifizierten Fachkräften, um den präventiven Charakter zu garantieren
- Präventive Zielsetzung: Hauptaugenmerk der Leistungen liegt auf Prävention von Krankheiten und Förderung der Gesundheit
- Anerkennung der Förderwürdigkeit: Gesetzliche Krankenkassen müssen die Leistungen als förderungswürdig anerkennen, z. B. Bewegungsförderung, Ernährungsberatung, Stressbewältigung und Suchtprävention.
Massage als Teil der Gesundheitsförderung
Massagen können eine effektive Maßnahme zur Gesundheitsförderung bilden. Sie helfen, Muskelverspannungen zu lösen, Stress abzubauen und das allgemeine Wohlbefinden der Mitarbeiter zu steigern. Durch ihre präventive Wirkung gegen typische Beschwerden wie Rückenschmerzen tragen Massagen zu reduzierten krankheitsbedingten Fehlzeiten bei.
Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Massageleistungen
Um als Gesundheitsfördermaßnahmen anerkannt zu werden, müssen Massagen dem Erhalt oder der Wiederherstellung der Gesundheit der Mitarbeiter dienen und keine reine Wellness-Maßnahme sein.
Zudem muss die Massage den oben genannten Voraussetzungen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen, etwa dem präventiven Charakter und der Einhaltung der Angebotsqualität, die z. B. durch die Beauftragung staatlich anerkannter Masseure erfüllt werden kann.
Was unterscheidet Massagen von anderen Gesundheitsförderungsmaßnahmen?
Massagen unterscheiden sich von anderen Gesundheitsförderungsmaßnahmen durch ihren direkten und sofort spürbaren Effekt auf das körperliche Wohlbefinden. Während Ernährungsworkshops oder Bewegungskurse eher die individuelle verhaltensbezogene Prävention durch Veränderung des Lebensstils anstreben, bieten Massagen eine sofortige Linderung von Beschwerden wie Verspannungen oder Stress.
Durch diese unmittelbare Wirksamkeit kann argumentiert werden, dass der erforderliche präventive Charakter nicht erfüllt wird. Eine Einkommensteuerbefreiung der Leistung wäre somit nicht möglich.
Warum sind Massagen oft ein steuerlicher Graubereich?
Die Abgrenzung zwischen präventiven Gesundheitsmaßnahmen und reinen Wellness-Anwendungen (=Mitarbeiterbenefit) ist besonders schwer zu ziehen und muss im Einzelfall evaluiert werden. Um als Maßnahme zur Gesundheitsförderung in die Steuerfreiheit zu fallen, muss klar nachgewiesen werden, dass die Massage medizinisch sinnvoll und präventiv ausgerichtet ist. Zudem muss sie maßgebliche Interessen des Arbeitgebers abdecken.
Es ist daher sinnvoll, die Erfüllung der Qualitätsanforderungen der Krankenkassen der bezogenen gesundheitsfördernden Maßnahme bereits im Vorfeld zu prüfen und bei Bedarf Expertenrat einzuholen. Damit kann sichergestellt werden, dass in Anspruch genommene Massagen nicht in diesen steuerlichen Graubereich fallen.
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Praxisbeispiele zur Steuerfreiheit von Massagen
1. Ein Unternehmen bietet regelmäßige Rückenschulungen und Rückenmassagen durch zertifizierte Therapeuten an, um die Mitarbeiter vor den gesundheitlichen Folgen von langem Sitzen zu schützen.
Diese Maßnahmen sind klar präventiv ausgerichtet und dienen dem eigenbetrieblichen Interesse, da sie die Arbeitsfähigkeit und Gesundheit der Mitarbeiter erhalten.
2. Eine Firma integriert Anti-Stress-Massagen in ihr betriebliches Gesundheitsprogramm, die während spezieller Gesundheitstage oder -wochen von zertifizierten Therapeuten angeboten werden.
Diese Maßnahmen sind auf die Reduktion von arbeitsbedingtem Stress ausgerichtet, tragen zur langfristigen Gesundheit der Mitarbeiter bei und sind aufgrund der klaren präventiven Zielsetzung und Zertifizierung des Therapeuten steuerlich begünstigt.
3. Ein Arbeitgeber gibt seinen Mitarbeitern Gutscheine für Massagen, die sie in ihrer Freizeit bei lokalen Massagepraxen einlösen können. Diese Massagen sind nicht in ein betriebliches Gesundheitsförderungsprogramm eingebunden und dienen hauptsächlich der privaten Entspannung.
Da sie nicht direkt im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen und keine präventive Maßnahme darstellen, sind diese Gutscheine nicht steuerlich begünstigt.
4. Ein Unternehmen bietet seinen Führungskräften Massagen in nahegelegenen SPA als Teil ihres Gehaltspakets an.
Selbst, wenn diese Massagen einen präventiven Charakter aufweisen würden, werden sie als Gehaltsumwandlung und nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt und sind daher nicht steuerfrei.
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