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Zum attraktiven Arbeitgeber durch Maßnahmen zur Gesundheits­förderung nach § 3 Nr. 34 EStG?

Das müssen Sie wissen.

Das Wichtigste in Kürze

  • § 3 Nr. 34 EStG bildet die rechtliche Grundlage zur betrieblichen Gesundheits­förderung.
  • Unternehmen können ihren Mitarbeitern als Zusatzleistung, unter Einhaltung gewisser Kriterien, steuerfreie Leistungen zur Gesundheitsförderung bieten.
  • Die Maßnahmen können durch den Arbeitgeber oder Drittanbieter angeboten werden, müssen jedoch anerkannt sein.
  • Als Arbeitgeber profitieren Sie neben der Steuerbefreiung auch von reduzierten Fehlzeiten aufgrund physischer oder psychischer Beschwerden Ihrer Mitarbeiter.

von Boris Wahl

Grundlagen der steuerfreien betrieblichen Gesundheits­förderung

Die Förderung der Gesundheit von Mitarbeitern ist nicht nur eine Frage des persönlichen Wohlbefindens, sondern auch ein wirtschaftlicher Faktor für Unternehmen. § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) bietet Arbeitgebern eine attraktive Möglichkeit, durch steuerfreie Leistungen zur Gesundheits­förderung aktiv zur Prävention von Erkrankungen beizutragen und gleichzeitig finanzielle Vorteile zu nutzen. Mit bis zu 600 Euro jährlich pro Mitarbeiter können Unternehmen in qualitätsgesicherte Maßnahmen investieren, die sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiter fördern.

Die steuer- und beitragsfreie Gesundheits­förderung stellt somit einen wertvollen Mitarbeiterbenefit dar, der sowohl den Mitarbeitern als auch dem Unternehmen zugutekommt. Sie trägt zur Steigerung der Mitarbeiter­gesundheit bei, was sich direkt auf deren Zufriedenheit auswirkt, während gleichzeitig finanzielle Vorteile genutzt werden können. Außerdem sind zufriedene Mitarbeiter leistungsstärker und resilienter. Daher können sich solche Maßnahmen auch positiv auf die Mitarbeiterbindung auswirken.

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Rechtlicher Hintergrund

Die §§ 20, 20b und 20c SGB V bilden die rechtliche Grundlage für vielfältige Maßnahmen der Gesundheits­förderung und Prävention in Deutschland. Sie legen fest, wie Krankenkassen mit der Förderung der Gesundheit und Prävention von Krankheiten umgehen sollen. Dabei umfassen die Regelungen sowohl individuelle Maßnahmen zur Verhaltens­prävention als auch betriebliche und soziale Maßnahmen zur Verhältnisprävention.

  • § 20 SGB V – Primäre Prävention und Gesundheitsförderung
  • § 20b SGB V – Betriebliche Gesundheitsförderung
  • § 20c SGB V – Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren

Die betriebliche Gesundheits­förderung zielt ganz allgemein darauf ab, unter Beteiligung der Beschäftigten und Verantwortlichen für den Betrieb die gesundheitliche Situation der Arbeitnehmer zu analysieren, Vorschläge zur Verbesserung zu entwickeln und deren Umsetzung zu unterstützen.

Im § 3 Nr. 34 EStG wird die steuerliche Behandlung solcher Maßnahmen zur Gesundheits­förderung von Mitarbeitern durch den Arbeitgeber geregelt. Zu beachten ist, dass die Steuerbefreiung lediglich auf das Lohnsteuerrecht (Einkommensteuer), nicht aber auf die Umsatzsteuer abzielt.

ClickBen, Magazin, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung | BenPortal, Gesetz

Was wird in § 3 Nr. 34 EStG geregelt?

Der § 3 Nr. 34 EStG ist eine spezifische steuerliche Vorschrift im Einkommensteuergesetz und unterstützt Arbeitgeber bei der Förderung der Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Der Paragraf regelt Einzelheiten zur Steuerbefreiung bestimmter Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung. Die Höhe des jährlich abzugsfähigen Leistungsbudgets ist auf 600 Euro pro Jahr und pro Arbeitnehmer begrenzt.

Um die Steuerbefreiung geltend machen zu können, müssen die Maßnahmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Generell liegt der Fokus auf Präventions­maßnahmen, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu stärken und Erkrankungen vorzubeugen.

Maßnahmen zur Gesundheitsförderung | BenPortal, steuerliche Förderung

Voraussetzungen für die steuerliche Förderung

Um für die Steuerbefreiung in Frage zu kommen, müssen die erbrachten Leistungen zur Gesundheitsförderung gewissen Voraussetzungen nachkommen:

Höchstbetrag:
Die Obergrenze für die steuerfreie Gesundheits­förderung beträgt 600 Euro im Kalenderjahr pro Mitarbeiter.

Dokumentation und Nachweis:
Der Arbeitgeber muss die Kosten und die Art der geförderten Maßnahmen ordnungsgemäß dokumentieren und im Bedarfsfall nachweisen können.

Zusätzlichkeit zum Arbeitslohn:
Die Leistungen des Arbeitgebers müssen im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse sein und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Sie dürfen nicht als Gehaltsumwandlung gewährt werden. Das Kriterium zum überwiegend eigenbetrieblichen Interesse wird erfüllt, wenn die Maßnahme beispielsweise einer spezifisch berufsbedingten Beeinträchtigung der Gesundheit vor- oder entgegenwirkt.

Qualitätsanforderungen:
Die Maßnahmen müssen bestimmten Qualitätsanforderungen entsprechen, die sich an den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen orientieren. Diese Anforderungen betreffen:

 

  • Angebotsqualität: Um sicherzustellen, dass die Leistungen den präventiven Anforderungen entsprechen, müssen sie von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden.
  • Präventive Zielsetzung: Es ist erforderlich, dass die Maßnahmen gezielt auf die Prävention von Krankheiten und die Förderung der Gesundheit abzielen.
  • Anerkennung der Förderwürdigkeit: Die Maßnahmen müssen von den gesetzlichen Krankenkassen als förderungswürdig anerkannt sein. Dies umfasst etwa Programme zur Bewegungsförderung, Ernährungsberatung, Stressbewältigung und Suchtprävention.

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Begünstigte Leistungen

Es gibt eine Reihe von Maßnahmen und Leistungen zur Gesundheits­förderung durch den Arbeitgeber, die unter die Steuerbefreiung fallen. Dazu gehören:

Maßnahmen zur physischen Gesundheitsförderung

Physische Präventionsmaßnahmen zielen darauf ab, die körperliche Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten und langfristig zu verbessern sowie spezifische Gesundheits­risiken zu minimieren. Dadurch sind Ihre Mitarbeiter seltener krank, was teure Fehlzeiten reduziert. Gesunde Mitarbeiter sind langfristig leistungsfähiger und zufriedener. Hier sind einige Beispiele für förderfähige Maßnahmen:

 

Maßnahmen zur mentalen Gesundheits­förderung

Auch Programme zur Förderung der mentalen Gesundheit sind steuerlich begünstigt. Wussten Sie, dass sich psychische Beschwerden mittlerweile unter den Top 3 der Gründe für Fehlzeiten von Arbeitnehmern befinden?
Der verständnisvolle Umgang des Arbeitgebers mit den mentalen Herausforderungen seiner Mitarbeiter ist besonders für junge Arbeitskräfte wichtig und ein Entscheidungs­kriterium bei der Jobsuche.

Die Förderung der mentalen Gesundheit am Arbeitsplatz ist von entscheidender Bedeutung für das Wohlbefinden und die Leistungs­fähigkeit der Mitarbeiter. Mögliche Maßnahmen, die auf die mentale Gesundheit abzielen, sind:

 

  • Stressbewältigung: Entspannungskurse, psychologische Beratung sowie Yoga und Meditationskurse
  • Psychologische Beratung und Coaching: Angebote zur Unterstützung bei der Bewältigung beruflicher und persönlicher Herausforderungen

Maßnahmen zur individuellen verhaltens­bezogenen Prävention

Hierunter fallen Leistungen, die auf die individuelle verhaltensbezogene Prävention abzielen, um das jeweilige Verhalten des Menschen in Bezug auf die eigene Gesundheit positiv zu beeinflussen. Diese Maßnahmen sollen helfen, gesündere Lebensgewohnheiten zu entwickeln und gesundheitliche Risiken durch Verhaltensänderungen zu minimieren und umfassen beispielsweise:

 

  • Suchtprävention: Raucherentwöhnungsprogramme, Alkoholpräventionskurse
  • Ernährungsberatung: Kurse zur gesunden Ernährung, Workshops zur Förderung einer ausgewogenen Ernährung
  • Stressprävention: Zeitmanagement-Workshops, Achtsamkeitskurse
ClickBen, Magazin, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung | BenPortal, Präventionsmaßnahmen

Maßnahmen im Rahmen betrieblicher Gesundheits­förderung

Darüber hinaus können auch betriebliche Gesundheits­förderungs­maßnahmen steuerlich begünstigt sein. Durch die gezielte Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz können Unternehmen nicht nur die Zufriedenheit und Motivation ihrer Mitarbeiter steigern, sondern auch langfristig von einer gesünderen und produktiveren Belegschaft profitieren.

Die betriebliche Gesundheits­­förderung umfasst unter anderem:

  • Ergonomische Arbeitsplatz­gestaltung: höhenverstellbare Tische, Förderung eines gesunden Lebensstils am Arbeitsplatz
  • Gesundheitstage: zur Sensibilisierung der Mitarbeiter
  • Betriebssport­angebote: Fitnesskurse, Mannschaftssportarten

Ihre Mitarbeiter sind ständig krank? Mit Maßnahmen zur Gesundheitsförderung stärken Sie die Resilienz und Leistungsbereitschaft Ihrer Mitarbeiter.

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Ausnahmen und Einschränkungen der Steuerbefreiung

Bei der Einführung von gesundheits­fördernden Maßnahmen, die steuerbefreit sein sollten, ist zu beachten, dass es durchaus auch Einschränkungen gibt. Herkömmliche Mitarbeiterbenefits zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit (z. B. Gutscheine, etc.) sind beispielsweise von der Steuerbefreiung ausgeschlossen.

Diese Ausschlüsse betreffen hauptsächlich Maßnahmen, die nicht den spezifischen Qualitäts­anforderungen entsprechen oder nicht als Gesundheitsförderung im Sinne des Gesetzes anerkannt werden. Hier sind einige Beispiele und Kriterien, bei denen die Steuer­befreiung nicht zur Anwendung kommen kann:

01 |  Allgemeine Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios:

Beiträge zu Fitnessstudios oder Sportvereinen sind generell nicht steuerfrei, es sei denn, es handelt sich um spezielle, von den Krankenkassen anerkannte Präventionskurse.

02 |  Individuelle Gesundheitsmaßnahmen ohne präventiven Charakter:

Maßnahmen, die keine präventiven, sondern rein kurativen oder therapeutischen Charakter haben (z. B. Krankengymnastik aufgrund einer bestehenden Erkrankung), fallen nicht unter die Steuerbefreiung.

03 |  Ärztliche Behandlungen und Medikamente:

Kosten für ärztliche Behandlungen, Therapien oder Medikamente sind nicht steuerfrei, da sie nicht als präventive Gesundheitsförderung gelten.

04 |  Wellness- und Spa-Angebote:

Angebote wie Massagen, Sauna-Besuche oder allgemeine Wellness-Programme, die nicht als medizinisch notwendige Präventionsmaßnahmen anerkannt sind, sind ebenfalls ausgeschlossen.

05 |  Freizeit- und Unterhaltungssport:

Aktivitäten, die mehr dem Freizeit- und Unterhaltungssport zuzuordnen sind und keinen spezifischen präventiven Gesundheitsbezug haben, sind nicht steuerbegünstigt.

06 |  Unterkunft und Verpflegung:

Mit Präventionsleistungen im Zusammenhang stehende Unterkunfts- oder Verpflegungs­leistungen sind in der Regel von der Steuerfreiheit auch nicht betroffen.

ClickBen, Magazin, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung | BenPortal, Vorteile Mitarbeiter

Vorteile für das Unternehmen

Gesundheitsfördernde Maßnahmen kommen nicht nur den Mitarbeitern zugute, sondern haben durchaus auch großen Mehrwert für Sie als Arbeitgeber.

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Reduzierte Fehlzeiten

Gesunde Mitarbeiter sind weniger häufig krank, was zu einer Verringerung der krankheitsbedingten Ausfallzeiten und damit besserer Planbarkeit der einsatzfähigen Ressourcen führt.

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Steigerung der Produktivität

Ein gesunder und motivierter Mitarbeiter ist in der Regel produktiver, effizienter und leistungsbereiter, was wiederum den Output positiv beeinflusst.

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Verbesserung des Arbeitsklimas

Gesundheitsförderungs­maßnahmen können das Arbeitsklima verbessern und die Zusammenarbeit in Ihren Teams stärken.

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Attraktivität als Arbeitgeber

Unternehmen, die in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter investieren, werden als attraktive Arbeitgeber wahrgenommen, was die Mitarbeiterbindung stärkt und die Rekrutierung neuer Talente erleichtert.

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Steuerliche Vorteile

Arbeitgeber können die Kosten für gesundheitsfördernde Maßnahmen bis zu einem Betrag von 600 Euro pro Jahr und pro Mitarbeiter steuerfrei erstatten.

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Kundenzufriedenheit

Gleichbleibende Arbeits­leistungen aufgrund reduzierter Fehlzeiten der Mitarbeiter führen zu gesteigerter Kunden­zufriedenheit.

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Vorteile für die Mitarbeiter

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Verbesserung der Gesundheit

Mitarbeiter haben einfachen Zugang zu Maßnahmen, die ihre physische und psychische Gesundheit fördern. Nachhaltige Gesundheit hat nachweislich einen positiven Einfluss auf die Lebensqualität.

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Kostenersparnis

Durch die steuerfreien Leistungen sparen Mitarbeiter neben der Einkommenssteuer auch noch bares Geld, da sie die Gesundheits­angebote kostenlos oder zu einem stark vergünstigten Preis nutzen können.

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Erhöhte Zufriedenheit und Motivation

Gesundheits­­förderungsprogramme tragen zur Steigerung der Arbeitszufriedenheit und Motivation bei, da sie zeigen, dass der Arbeitgeber sich um das Wohl der Mitarbeiter kümmert.
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Stressreduktion

Programme zur Stressbewältigung und Entspannung helfen, sich besser auf den Umgang unterschiedlicher Stress­situationen vorzubereiten und sind dadurch resilienter.

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ÜBER DEN AUTOR

Boris Wahl

Gründer

Ist bereits seit über 15 Jahren beratend im Recruiting tätig und bewegt sich dabei stets am Zahn der Zeit.

Er weiß genau, was gute Fachkräfte bei einem Jobangebot und einem Arbeitgeber wirklich suchen:

Die Wünsche und Ansprüche an einen Job haben sich mit Covid-19 stark verändert. Jene Unternehmen, die es schaffen, hier schnell nachzuziehen, werden zukünftig das Geschehen bestimmen und die besten Leute für sich gewinnen.